Mobilienbewertung

Kaufberatung von Maschinen

Kunden sind beim Kauf gebrauchter Anlagen und Maschinen oft auf die Hilfe eines Fachmannes angewiesen. Ob eine Maschine für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist lässt sich so besser abschätzen. Vielleicht gibt es auch Streitigkeiten aus Kaufverträgen. Bevor diese gerichtsanhängig werden, können Lösungen gefunden werden. Meist lässt sich der Erfolg einer bevorstehenden Klage mit einem Gutachten besser abschätzen.


Bewertungsangelegenheiten

Vorzeitige Auflösung von Leasingverträgen oder Finanzierungen erfordern oft die Bewertung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Bei Firmenverkäufen, Überschreibungen oder Firmenübernahmen kann es erforderlich sein, ein Gutachten über die gesamten Fahrnisse (Anlagevermögen) im Unternehmen anfertigen zu lassen.


Sale-and-Lease-Back

Zur Schaffung liquider Mittel kann es überlegenswert sein, bestimmte Objekte des Anlagevermögens auszulagern und so finanzielle Mittel für Investitionen freizumachen. Durch das Leas-Back der an eine Leasinggesellschaft verkauften Anlagen kann das neu anzuschaffende Wirtschaftsgut auf die Dauer des Sale-and-Lease-Back erneut abgeschrieben werden. Die Vorteile für den Unternehmer sind: Neu anzuschaffende Wirtschaftsgüter mit langer Abschreibungsdauer werden auf sehr kurze Zeit steuermindernd abgeschrieben werden. Die Transaktion schafft Liquidität in Höhe des Kaufpreises. Der Veräußerungsgewinn bleibt wegen der Übertragung der stillen Reserven steuerfrei. Zur Feststellung des Zeitwertes der Wirtschaftsgüter ist gesetzlich ein Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vorgeschrieben.