Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige (kurz Gerichtssachverständiger) ist eine Person, die kraft ihrer besonderen Sachkunde dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde die Kenntnis von Erfahrungssätzen ihres Wissensgebietes verschaffen und/oder streiterhebliche Tatsachen ermitteln und/oder daraus Schlussfolgerungen ziehen soll.
Demnach werden auch besondere Anforderungen an den SV gestellt:
Das Sachverständigenwesen ist im Sachverständigen- und DolmetscherG (SDG) geregelt. Die Standesregeln der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen sowie andere interessante Punkte sind auf der Homepage des Hauptverbandes der SV www.sachverstaendige.at nachzulesen.