Gerichtsgutachten

Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige (kurz Gerichtssachverständiger) ist eine Person, die kraft ihrer besonderen Sachkunde dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde die Kenntnis von Erfahrungssätzen ihres Wissensgebietes verschaffen und/oder streiterhebliche Tatsachen ermitteln und/oder daraus Schlussfolgerungen ziehen soll.

 

Demnach werden auch besondere Anforderungen an den SV gestellt:

  • es muss eine besonders hohe Fachkunde des SV gewährleistet sein
  • weiters müssen Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
    des SV gesichert sein
  • schließlich müssen hinsichtlich der Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Parteien, insbesondere zur Wahrung des rechtlichen Gehörs, auch die verfassungsrechtlichen Standards des Art. 6 MRK zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens beachtet werden.

Das Sachverständigenwesen ist im Sachverständigen- und DolmetscherG (SDG) geregelt. Die Standesregeln der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen sowie andere interessante Punkte sind auf der Homepage des Hauptverbandes der SV www.sachverstaendige.at nachzulesen.